Erschwerniszuschlag und Motivationsgespräch


In letzter Zeit wird die Frage der Voraussetzung der Gewährung eines Erschwerniszuschlages und des Zuspruches von Motivationshandlungen im Zusammenhang mit der Demenz immer öfter an mich herangetragen:


Vorab ist festzuhalten, dass eine eigene Demenzstufe, wenn die Voraussetzungen vorliegen, wie in Deutschland, in Österreich nicht existiert. Man kann daher die Demenz nur unter Zuhilfenahme des Erschwerniszuschlages und der Motivationshandlungen bzw. Als Pflegeaufwand feststellen bzw. mitberücksichtigen und bewerten.

Voraussetzung für den Zuspruch des Erschwerniszuschlages  ist dass Vorliegen einer schweren geistigen oder psychischen Behinderung, insbesondere einer dementiellen Erkrankung, die pflegeerschwerende Faktoren bedingt, die in Summe zu einer schweren Verhaltungsstörung führen. Ohne Beeinträchtigung, wie oben geschildert, kein Erschwerniszuschlag. Gemäß den Bestimmungen des Bundespflegegeldgesetzes müssen aus der Beeinträchtigung pflegeerschwerende Faktoren resultieren. Es müssen Defizite im Bereich der Orientierung, des Antriebes, des Denkens, der planerischen und praktischen Umsetzungen des Handelns, der sozialen Funktion und der emotionalen Kontrolle vorliegen.

Diese Einschränkungen werden von einem Sachverständigen geprüft, der sodann in seinem Gutachten feststellt, dass die Summe der Verhalten dazu führt, dass die Pflege nur erschwerend erbracht werden kann. Es ist daher nicht von Belang ob eine Mehrzahl der oben angeführten Faktoren seitens des Sachverständigen bejaht wird, es müssen in Summe unter Prüfung sämtlicher Faktoren die Voraussetzung der erschwerten Pflege erfüllt sein. Dies ist eine rein medizinische Frage und keine rechtliche.

Seit 1.1.2023 werden laut Verordnung nicht mehr 25 Stunden monatlich bei Bejahung des Erschwerniszuschlages zugesprochen sondern 45 Stunden monatlich. Dies kann entscheidend für die Gewährung einer höheren Pflegegeldstufe sein. Für die Klagsführung werden daher Aufzeichnungen und Befunde in diese Richtung als Nachweis und Untermauerung benötigt, um diese der Klage beizulegen. Ablehnungen des Erschwerniszuschlages seitens der Pensionsversicherungsträger werden in letzter Zeit immer häufiger festgestellt.

Der zweite Bereich betrifft das Motivationsgespräch: Das Motivationsgespräch ist eine eigene übergreifende Betreuungshandlung, die als Beziehungsarbeit für geistig und psychische Behinderte eine unerlässliche Basis für deren Aktivierung ist, oder Behinderten durch ein Planungsgespräch die selbstständige Lebensführung ermöglicht. Der Zuspruch ist unabhängig von den zu erbringenden Pflegeleistungen zu gewähren. Dieser beträgt 10 Stunden monatlich und wird auch vom Sachverständigen geprüft und festgestellt.

In der Zusammenschau geht es gesamt um zu gewährende 55 Stunden monatlich, die entscheidend sein können, um eine höhere Pflegegeldstufe zu erreichen.

Mein Team von JUSB steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Kostenlose Informationsveranstaltungen

Zur Förderung unserer Zusammenarbeit und zur Klärung etwaiger Fragen organisieren wir regelmäßig Informationsveranstaltungen.
Unterstützung und Information für pflegende Angehörige gibt es außerdem bei unseren Kooperationspartnern

JUSB bringt mittlerweile 800 Klagen jährlich österreichweit ein, wobei die Erfolgsquote bei 60 - 80 % an gewonnen Verfahren liegt. Wir arbeiten österreichweit mit einer Reihe von Alten- und Pflegeheimen, mit Blaulichtorganisationen, der Caritas und Volkshilfe, verschiedenen Sozialhilfeverbänden und 24 Stunden Betreuungen, der Diakonie, sowie Gemeinden und Städten zusammen.

www.pflegepersonal365.at

www.ig-pflege.at

www.volkshilfe.at

www.24hbetreuung.diakoniewerk.at

www.uarespecial.at

www.caritas.at

www.fsw.at

www.alzheimerhilfe.at

www.vidahelp.at

www.alzheimer-training.at


In diesem Video erklärt Dr. Wolfgang Stütz “Alles rund ums Pflegegeld”.

Wir unterSTÜTZen Sie!

Sämtliche Leistungen werden von unserem Vertrauensanwalt
Dr. Wolfgang Stütz für Sie erledigt.